Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Eine Genossenschaft ist nur so stark wie ihre Mitglieder. Jeder, der eine Wohnung mietet, zeichnet Anteile und wird so Miteigentümer der Immobilien. Dabei investieren Sie als Mieter jedoch nicht mehr Geld als eine ortsübliche Kaution für Sie kosten würde, An dieser Stelle möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Mitgliedschaft beantworten.
Ja. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung zum Bezug einer Wohnung. Vor Abschluss eines Nutzungsvertrages müssen die erforderlichen Genossenschaftsanteile sowie das Eintrittsgeld eingezahlt werden
Nein. Die Beteiligung an der Genossenschaft bleibt bei Wohnungskündigung bestehen. Die Mitgliedschaft kann aber gesondert gekündigt werden.
Nein. Nach unserer Satzung ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für das Nutzungsverhältnis. Das Nutzungsverhältnis muss daher immer vor dem Ende Mitgliedschaft beendet sein.
Gemäß unserer Satzung ist die Kündigung der Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Gemäß der Satzung wird das Auseinandersetzungsguthaben nach der Mitgliederversammlung die auf die Beendigung der Mitgliedschaft folgt ausbezahlt (aktuell ist dies erst Ende des Jahres nach Beendigung der Mitgliedschaft).
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