Corona - Informationen zum Kündigungsschutz und Mietzahlung

Die wirtschaftlichen Folgewirkungen der aktuellen Lage machen vielen Menschen Sorgen. Das Wohnungsunternehmen Frankenheim wird Mietern, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Niemand soll in dieser schwierigen Zeit seine Wohnung verlieren!

Fragen und Antworten zum Kündigungsschutz nach Corona-Gesetz

Darf ich die Mietzahlung während der Corona-Krise einfach einstellen?

Nein. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt muss die Miete oder einen Teil davon nicht sofort zahlen.

Darf ich die Mietzahlung einstellen wenn ich unter den allgemeinen wirtschaftlichen Folgen der Corona-krise leide?

Nein. Nur wer tatsächlich nachweisbare Einkommensverluste aufgrund der Corona-Pandemie nachweisen kann darf die Miete erst später bezahlen.

Muss ich dem Vermieter meine tatsächlichen Einkommensverluste nachweisen?

Ja. Nach dem Corona-Gesetz muss der Mieter den Zusammenhang zwischen der Corona-Pandemie und der Nichtleistung der Miete nachweisen.

Reicht es wenn ich dem Vermieter formlos Einkommensverluste mitteile?

Nein. Es muss durch einen Nachweis glaubhaft gemacht werden, dass Einkommensverluste vorliegen. Hierzu kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Nachweis der Antragstellung auf staatliche Leistungen oder eine eidesstattliche Versicherung dienen.

 

 

Wenn ich die Voraussetzungen erfülle, wird die Miete dann erst am 30.06.2022 fällig?

Nein. Die Miete ist wie bisher am 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig. Für die Zeit bis zur tatsächlichen Bezahlung kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen.

Kann ich den Zeitpunkt der Mietzahlung selbst festlegen?

Nein. Das Wohnungsunternehmen Frankenheim wird auf Antrag eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten. Über den Zahlungsplan ist mit der Genossenschaft Einigung zu erzielen.

Solidarität ist in diesen schwierigen Zeiten das Gebot der Stunde. Als Mitglied beim Wohnungsunternehmen Frankenheim profitieren Sie jetzt von einem besonderen genossenschaftlichen Vertrauensverhältnis, dass zwischen Ihnen und der Genossenschaft besteht.

Mit genossenschaftlichen Grüßen

der Vorstand und das Team vom Wohnungsunternehmen Frankenheim!