Der Genossenschaftsgedanke

Baugenossenschaften sind Einrichtungen des 19. Jahrhunderts und im 3. Jahrtausend nach wie vor jung, attraktiv und unverzichtbar. Ursprünglich sind sie aus einer historisch bedingten Notwendigkeit entstanden. In den 1920er Jahren waren viele Menschen wegen des Weltkriegs heimatlos und gleichzeitig wurde gerade in Städten dank der Industrialisierung der Wohnraum knapp. Viele Arbeiter hatten zudem nicht genug Einkommen, um sich eigene Häuser zu bauen. So entstand auch die erste Anlage der Baugenossenschaft Rosenhof im Jahr 1925. Zur selben Zeit trafen sich in der Nürnberger Südstadt die Pfarrer der vier umliegenden evangelischen Pfarreien und beschlossen die Baugenossenschaft Bruderhilfe zu gründen.

Den heutigen Namen trägt das Wohnungsunternehmen Frankenheim eG seit der Verschmelzung der Genossenschaft Rosenhof mit der Baugenossenschaft Bruderhilfe im Jahr 1942. Wohnraum zu schaffen, Wohnraum lebenswert zu erhalten und diesen Wohnraum breiten Schichten der Gesellschaft auf Dauer bezahlbar zur Verfügung zu stellen, ist bis heute unser Hauptanliegen. Vorteil der Genossenschaft: die gebauten Wohnungen sind und bleiben Eigentum der Gemeinschaft. Dadurch wird der Bestand vor profitorientierten Investoren geschützt. Überschüsse werden in die Modernisierung und Renovierung der Anlagen gesteckt und landen nicht in den Taschen privater Anleger oder im Säckel von Kommunen. Bis heute stellt das Genossenschaftsmodell eine soziale und nachhaltige Alternative auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt dar.

Historie

Satzung

Die Genossenschaftssatzung

Grundlage einer Genossenschaft ist die Satzung. Jeder Mieter erwirbt zu Beginn seines Mietverhältnisses Genossenschaftsanteile und wird damit auch Gesellschafter der Wohnungsunternehmen Frankenheim eG. Der in der Satzung verankerte Unternehmenszweck der Genossenschaft ist es, das Wohnen und das Leben der Mitglieder zu fördern und zu stärken. Dies gewährleistet das Wohnungsunternehmen Frankenheim nun schon bald seit 100 Jahren durch umfassendes, nachhaltiges Handeln.

Die Satzung ist somit ein wichtiger Bestandteil eines genossenschaftlichen Mietverhältnisses. Eine der größten Besonderheiten eines genossenschaftlichen Mietverhältnisses ist das lebenslange Nutzungsrecht, dass bei regelmäßiger Bezahlung der Mieten gesichert ist. Und das zu fairen, nicht am Profit orientierten Mieten.

Frankenheim ist Nachhaltig

Beim Wohnungsunternehmen Frankenheim bestimmt Nachhaltigkeit im Einklang aus Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung das strategische Handeln. Das heißt insbesondere, dass keine dieser Dimensionen auf Kosten einer anderen maximiert werden darf. Nachhaltig ökonomisches Handeln garantiert die wirtschaftliche Sicherheit. Das Wohnungsunternehmen Frankenheim nutzt regenerative Energien, optimiert den Gebäudebestand durch Energieeinsparmaßnahmen im kleinen und großen Stil. Immer wieder prüfen wir Möglichkeiten, unseren ökologischen Fußabdruck weiter zu optimieren. Zuletzt haben wir uns einer Nachhaltigkeitsinitiative mit unserer Fahrzeugflotte angeschlossen. So konnten wir im Jahr 2020 dabei helfen insgesamt 2893,8 KG Co2 einzusparen. Zukünftig streben wir zudem den vermehrten Einsatz von E-Mobilität innerhalb unserer Fahrzeugflotte an.

Grundlage des Wohnungsunternehmens Frankenheim eG

Der Genossenschaftsgedanke ist unser wichtigstes Gut. Den Bestand zu schützen und den Wohnraum langfristig und bezahlbar für unsere Mitglieder zu sichern, stellt den Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit dar.

Mit Sicherheit wohnen.

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